Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://jks.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.
Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Die Webseiten erfüllen die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die PDFs auf unserer Webseite (Lineaturen sind hiervon ausgeschlossen – siehe nächster Punkt) sind barrierefrei, dennoch noch nicht alle digital beschreibbar. Die beschreibbare Version fehlender Formulare wird in Kürze nachgeliefert.
Die bereitgestellten Lineaturen für den Schulgebrauch stehen als PDF-Dateien zum Ausdrucken und handschriftlichen Beschriften zur Verfügung. Diese sind nicht barrierefrei, da sie ausschließlich für die analoge und nicht für die Nutzung mit assistiven Technologien wie Screenreadern gedacht sind.
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 5.1.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer vom Landschaftsverband Rheinland erstellten Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt mit der LVR-Johannes-Kepler-Schule aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema "Barrierefreiheit". Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson an der LVR-Johannes-Kepler-Schule ist die Schulleitung: Annette Runge.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Hinweise zum Datenschutz.
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Ihr Landschaftsverband Rheinland
Bitte korrigieren Sie folgende Eingaben
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://jks.lvr.de von der Schulleitung keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Hier finden Sie weitere Informationen:
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen