Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen

Wir, die Lehrkräfte der LVR-Johannes-Kepler-Schule, unterstützen Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in allgemeinen Schulen von Klasse 1 bis 4, in der Sekundarstufe I, in der Sekundarstufe II sowie an Berufskollegs. Unser Ziel ist es, sehbeeinträchtigten und blinden Kindern und Jugendlichen die bestmögliche schulische und soziale Integration zu ermöglichen – direkt in ihrem Lebensumfeld.

Arbeitsplatz der Sekundarstufe II im Gemeinsamen Lernen

Gemeinsames Lernen mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Beim Gemeinsamen Lernen (GL) lernen Kinder und Jugendliche mit Sehbeeinträchtigungen gemeinsam mit anderen Schüler*innen ohne Sehbeeinträchtigungen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen an einer wohnortnahen allgemeinen Schule (Regelschule).

Wurde bei einem Kind eine Sehbeeinträchtigung, Blindheit oder eine Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung und deren Verarbeitung festgestellt, wird es durch eine Lehrkraft der LVR-Johannes-Kepler-Schule sonderpädagogisch begleitet.

Welche Schulen besuchen die Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen?

Unsere sehbeeinträchtigten Schüler*innen besuchen wohnortnahe Schulen, um die soziale Integration in ihrem Umfeld zu fördern. Je nach Eignung können grundsätzlich alle Schulformen besucht werden. Derzeit betreuen wir Schüler*innen an:

  • Grundschulen

  • Hauptschulen

  • Gemeinschaftsschulen

  • Realschulen

  • Gesamtschulen

  • Gymnasien

  • Berufskollegs

Unterstützung durch die Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen

Die Lehrkräfte der LVR-Johannes-Kepler-Schule begleiten sehbeeinträchtigte Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen individuell und flexibel – abgestimmt auf ihre Bedürfnisse, die jeweilige Schule und die aktuelle Unterrichtssituation. Dabei reicht die Unterstützung von der direkten Förderung des Kindes bis zur Beratung von Eltern und Lehrkräften.

Die Förderinhalte orientieren sich an den Grundlegenden Kompetenzen für den Förderschwerpunkt Sehen (NRW 2023) .

Die Arbeit der Lehrkraft im Überblick:

  • Individuelle Beratung und Förderung der Schüler*innen:
    Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsmitteln, Einübung fachspezifischer Arbeitstechniken, Anpassung von Unterrichtsmaterialien, Begleitung bei Unterrichtsgängen und Förderung sozialer und kommunikativer Kompetenzen.

  • Unterrichtsbegleitende Maßnahmen:
    Einzelförderung, Unterstützung in Partner- oder Gruppenarbeit, Mitwirken beim Nachteilsausgleich, Sicherstellung der Barrierefreiheit im Unterricht.

  • Erstellung und Dokumentation:
    Entwicklung individueller Förderpläne, Festlegung von Nachteilsausgleichen und jährliche Überprüfung, Anpassung der Klassenarbeiten und Klausuren.

  • Beratung der Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen:
    Hinweise zu Sitzordnung, Unterrichtsgestaltung, Einsatz von Hilfsmitteln und methodisch-didaktischen Anpassungen, um die Teilnahme am Unterricht optimal zu gestalten.

  • Elternberatung:
    Unterstützung bei Fragen zu Hilfsmitteln, Schulorganisation, Lernstrategien und sozialen oder emotionalen Themen, die durch die Sehbehinderung entstehen.

  • Vernetzung mit Fachkräften:
    Kooperation mit Augenärzt*innen, Therapeut*innen, Orientierung- und-Mobilitätstrainer*innen, Schulbegleiter*innen, Berufsberater*innen und Integrationsfachdiensten.

  • Unterstützung bei Übergängen:
    Beim Wechsel zwischen Schulformen, beim Übergang in die Sekundarstufe II oder in Berufskollegs sowie bei Fragen der Berufsorientierung und Studienwahl, dort auch Beratung der Schulleitungen und Sicherstellen, dass die Barrierefreiheit an der aufnehmenden Schule eingerichtet wird.

Im Gemeinsamen Lernen sorgt die Lehrkraft dafür, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstständigkeit gestärkt werden und die schulischen Inhalte trotz Sehbeeinträchtigung bestmöglich zugänglich sind. Dabei arbeitet sie eng mit allen Beteiligten – Schule, Eltern, Mitschüler*innen und außerschulischen Fachkräften – zusammen, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit Eltern, Lehr- und Fachkräften

Die Förderung ist ein ganzheitlicher Prozess und umfasst:

  • Beratung und Unterstützung der Eltern

  • Zusammenarbeit mit dem Kollegium der allgemeinen Schule

  • Arbeit mit den Mitschüler*innen

  • Kooperation mit Frühfördernden, Augenärzt*innen, Orthoptist*innen, Therapeut*innen, Schulbegleiter*innen, Berufsberatenden und Integrationsfachdiensten

Voraussetzungen für das Gemeinsame Lernen mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Damit ein Kind im Gemeinsamen Lernen nach dem Förderschwerpunkt Sehen gefördert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Feststellung der Sehbeeinträchtigung:
    Es muss eine attestierte Sehbeeinträchtigung, Blindheit oder eine Beeinträchtigung in der visuellen Wahrnehmung vorliegen, die das Lernen im regulären Unterricht erschwert. Die Diagnose erfolgt in der Regel durch eine Fachkraft für Augenheilkunde oder – im Fall der visuellen Wahrnehmungsbesonderheiten – durch eine spezialisierte Sehüberprüfung .

  • Individueller Förderbedarf:
    Es muss deutlich werden, dass das Kind ohne zusätzliche, gezielte Unterstützung im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden kann.

  • Verfahren nach AO-SF:
    Auf Grundlage der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung (AO-SF) wird überprüft, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen besteht. Es wird ein (sonder-)pädagogisches Gutachten in Zusammenarbeit zwischen der LVR-Johannes-Kepler-Schule und der aufnehmenden Schule erstellt.

  • Genehmigung des Förderorts:
    Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den Unterstützungsbedarf und den Förderort, in der Regel die wohnortnahe allgemeine Schule, sofern die erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind.

Erst wenn die nachfolgenden Aspekte erfüllt sind, wird das Kind regelmäßig von einer GL-Lehrkraft der LVR-Johannes-Kepler-Schule begleitet und gefördert. Jedes Jahr wird überprüft, ob die Unterstützung weiterhin notwendig ist. Dies geschieht formal in der jährlichen Überprüfung des Unterstützungsbedarfs Sehen. Das Verfahren leitet die sonderpädagogische Lehrkraft Sehen und beteiligt die allgemeine Schule und die Eltern an dem Verfahren.

Für Schüler*innen mit punktuellem Unterstützungsbedarf besteht alternativ das Konzept zur Teilhabe (KzT) , das bedarfsorientierte und beratende Maßnahmen vorsieht.

Konzept zur Teilhabe (KzT)

Nicht alle sehbeeinträchtigten Schüler*innen benötigen kontinuierliche Betreuung. In diesen Fällen bieten wir punktuelle Beratung und Unterstützung über das Konzept zur Teilhabe (KzT) an. Dies kann Kindern und Jugendlichen mit leichteren Sehbeeinträchtigungen, ehemaligen GL-Schüler*innen oder Kindern ohne AO-SF-Bedarf helfen.

Gemeinsames Lernen (GL) vs. Konzept zur Teilhabe (KzT)

Die folgende Tabelle stellt die Aspekte der beiden Konzepte gegenüber.

SEHEN KOMPAKT und Zusatzangebote im Gemeinsamen Lernen

Um Austausch und Erfahrung mit anderen sehbeeinträchtigten Schüler*innen zu fördern, veranstalten wir jährlich SEHEN KOMPAKT, ein dreitägiges Programm mit Unterricht, Freizeitaktivitäten und Kursen. Zusätzlich bieten wir Kurse zu Berufsfeldern, Bewerbungstraining und Hilfsmittelberatung an.

Ihre Ansprechpartnerin im Gemeinsamen Lernen

Häufige Fragen zum Gemeinsamen Lernen

Erklärfilm zum Nachteilsausgleich

Hier sehen Sie einen Film auf YouTube zum Nachteilsausgleich: