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Das Schullogo besteht aus einem Auge umgeben von drei Seiten, die ein Dach formen.
Links: Das Gebäude der JKS; Mitte: Ein von Schülern gestaltetes Auge; Rechts: Ein Plakat mit dem NAmen der Schule zum Namensfest Herbst 2009.

Nachteilsausgleich

Schüler*innen mit Sehschädigung haben gesetzlichen Anspruch auf die besondere Berücksichtigung ihrer Sehschädigung (siehe Schulgesetz NRW § 2, Abs. 4). Dem*r Schüler*in soll durch die Sehschädigung kein Nachteil entstehen, weder im Unterricht noch bei Tests und Klassenarbeiten.

Chancengleichheit

Dabei geht es im Sinne der Chancengleichheit um einen Ausgleich der durch die Sehschädigung entstehenden Nachteile. Eine Sehbeeinträchtigung verhindert oder erschwert z.B. die spontane und simultane Erfassung von Textvorlagen und Abbildungen. Diese muss sukzessiv, verbunden mit zusätzlicher Anstrengung und Zeitaufwand, oftmals über optische und elektronische Sehhilfen, aus einer Fülle von Einzelinformationen zusammengesetzt und erarbeitet werden. Die fehlende Übersicht über das Ganze erschwert und verzögert den Einstieg in die eigentliche Arbeit.

Festlegung des Nachteilsausgleichs

Der Nachteilsausgleich ist immer an die individuelle Situation der Kinder und Jugendlichen angepasst und kann dementsprechend unterschiedlich aussehen. Es ist Aufgabe der GL-Lehrkraft, gemeinsam mit der Schülerin oder dem Schüler die individuellen Bedingungen herauszufinden und der Schule dabei behilflich zu sein, diese Lernvoraussetzungen umzusetzen. Der Nachteilsausgleich wird für jede*n Schüler*in jeweils zu Beginn des Schuljahres festgelegt und im Förderplan dokumentiert. Für zentrale Prüfungen und vor Abschlüssen gelten gesonderte Regelungen.

Inhalte des Nachteilsausgleichs

  • Einsatz von optischen oder digitalen Sehhilfen
  • adaptiertes Unterrichtsmaterial
  • Zeitzugabe bei Klassenarbeiten (und Vorbereitungszeiten)
  • individuelle Pausenregelung
  • Einsatz von speziellem didaktischem Material
  • personelle Unterstützung
  • separater Raum (ablenkungs- und blendungsfrei)
  • größere Exaktheitstoleranz bei der Bewertung (Skizzen, Geometrie)