- Klärung der Fragestellung
- Telefoninterview mit Erziehungsberechtigten
- Überprüfung des funktionalen Sehens und der visuellen Wahrnehmung durch informelle und standardisierte Testverfahren (an einem Vormittag in unserer Schule)
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Dieser enthält sowohl Förderempfehlungen für die Schule als auch für zu Hause.
- Bei Bedarf raten wir zu einer Beratung im Rahmen des Konzeptes zur Teilhabe durch die LVR-Johannes-Kepler-Schule oder zu einem Antrag auf gemeinsames Lernen (AO-SF-Antrag).
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